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Haus retten - Wir lösen Probleme

HAUSRETTEN.de ist ein Service und Geschäftsbereich der recoHyp®-Gruppe und erste Adresse, wenn es um die Vermeidung von Kreditkündigungen und Zwangsversteigerungen und damit um den Schutz des eigenen Vermögens geht. Selbst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ist mit HAUSRETTEN.de noch nichts verloren. Wir ergreifen Sofortmaßnahmen und erarbeiten für Sie nach intensiver Analyse einen „Rettungsplan“ mit dem Ziel, Ihr Vermögen nicht zu verlieren und einen Neustart erfolgreich zu meistern.

HAUSRETTEN.de bietet Ihnen darüber hinaus auch professionelle Unterstützung in Fällen der Auseinandersetzung von Scheidung und Erbschaft, um den Erhalt oder einen geordneten und einvernehmlichen Übergang von Vermögen zu sichern. Dabei ist kein Fall wie der andere, was Fachkompetenz, viel praktische Erfahrung und Fingerspitzengefühl unserer Profis erfordert.

HAUSRETTEN.de versteht sich als engagierter und kompetenter Problemlöser mit hoher Expertise für unerwartete Zwangslagen, die durch private oder berufliche Veränderungen sowie krankheitsbedingte Einschnitte oder Tod häufig durch die Betroffenen nicht selbst gelöst werden können. Nicht selten führt dies zur Überforderung und zu eintretenden Folgeproblemen, wie z.B. Liquiditätsengpässen, welche die Situation noch weiter verschlimmern. Hier stehen Ihnen die Experten von HAUSRETTEN.de zur Seite.

Dabei ist Vertrauen ganz wichtig. Wem schenkt man es in diesen schwierigen und oft ausweglos scheinenden Situationen? Unser Team von HAUSRETTEN.de verfügt über gebündelte Erfahrungen von über 25 Jahren mit Profis aller relevanten Fachbereiche, wie Fachanwälte, Bankexperten, Immobilien- und Bankgutachter sowie Steuerberater und ehemalige Betroffene, die sich nun mit uns gemeinsam nach erfolgreicher eigener Rettungsaktion für ihre Mitmenschen einsetzen.

UNSERE LEISTUNGEN

Leistungen – Was uns von Anderen unterscheidet?
HAUSRETTEN.de hat sich auf folgende, komplexe Problemlösungen spezialisiert:

  • Verhinderung einer Zwangsversteigerung
  • Begleitung in einem Zwangsversteigerungsverfahren
  • Rettung der Immobilie aus der Zwangsversteigerung
  • Zwischenkauf mit Rückübertragungsgarantie
  • Freihandverkauf Ihrer Immobilie an Investoren
  • Teilungsversteigerung (Auseinandersetzungsversteigerung)
    bei Scheidungs- oder Erbschaftsauseinandersetzungen
  • Vermeidung von Kreditkündigungen bei Engpässen
  • Sofortmaßnahmen und Strategie bei Kreditkündigungen
  • Verhandeln mit Gläubigern bei Kreditkündigungen
  • Krisen- und Konfliktmanagement (Mediation)
  • Umschuldungs-, Forward- oder Prolongationsdarlehen
  • Rückgewinnung, Schutz und Sicherung Ihres Vermögens
  • Zusammenfassung von Schulden, Kapitalbeschaffung
  • Bereinigung Ihrer Schufa, Rückerlangung Ihrer Bonität
  • Sachverständigengutachten zur Immobilienbewertung
  • Kooperation mit hochspezialisierten Kanzleien / Fachanwälten
  • Wir selbst führen KEINE Rechtsberatung durch.

Ihre Sicherheiten bei uns

  • Anonymität, Individualität und voller Datenschutz
  • Offenheit, Transparenz, klare Sprache und Kostensicherheit
  • Unsere vielseitigen und langjährigen Erfahrungen seit 25 Jahren
  • Professionelle Vorgehensweise durch Beraternetzwerk
  • Kooperationen nur mit renommierten deutschen Partnern

Seien Sie gewiss, dass es immer Möglichkeiten gibt und Kreditkündigungen und Zwangsversteigerungen kein unabwendbares Schicksal darstellen müssen. Nutzen Sie die die telefonische Erstberatung und HAUSRETTEN.de zeigt Ihnen Ihre persönlichen Chancen, Optionen und Erfolgsaussichten auf. Sie erfahren schnell, welche Wege beschritten werden sollten.

Was HAUSRETTEN.de von anderen unterscheidet

  • HAUSRETTEN.de informiert klar und transparent im Vorfeld über alle möglich anfallenden Kosten und Gebühren und gibt einen Überblick über die Kosten bei Inanspruchnahme unterschiedlicher Optionen.
  • HAUSRETTEN.de beschränkt sich nicht auf finanzierungstechnische Fragen, z.B. „Umschulden“. Das wäre wünschenswert, doch liegen die Probleme oft viel tiefer und sind leider oft komplex.
  • HAUSRETTEN.de ist offen, verspricht keine Wunder und inszeniert keine unnötigen „Leistungen“, welche am Ende nicht zum Ziel führen, Ihr Eigentum zu retten.
  • HAUSRETTEN.de bietet Zwischenerwerb mit Rückgabeschutz für Sie. In der Zwischenzeit wohnen Sie z.B. zur Miete oder wünschen einen Mietkauf…
  • HAUSRETTEN.de betreibt eine aktive Begleitung bei Teilungsversteigerungen zur geordneten Vermögensübertragungen in Scheidungs- und Erbangelegenheiten vom ersten Tag an.
  • HAUSRETTEN.de verfügt über ein ausgedehntes, bundesweites Investoren- und Maklernetzwerk im Falle eines gewünschten Freihandverkaufs Ihrer Immobilie zum Höchstpreis, damit Sie nicht auf Restschulden „sitzen“ bleiben, sondern nach Möglichkeit mit Gewinn aussteigen.

ABLAUF

Erste Schritte
  • Sie nehmen mit uns Kontakt auf und schildern uns Ihr Problem
  • Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch (Telefon oder Treffen)
  • Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Situation mit Sichtung aller Unterlagen
  • Erstinformation über notwendige Sofortmaßnahmen
  • Realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und Möglichkeiten
Auftragserteilung
  • Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie und der nächsten Schritte
  • Besprechung und Erläuterung der Rettungskonzeption mit Ihnen
    Zwangsversteigerung
  • Einleitung von Maßnahmen gegen die Versteigerung / Kreditkündigung
  • Verhandlungen mit Gläubiger im Vorfeld einer Zwangsversteigerung
  • Teilnahme im Versteigerungstermin und Sicherung Ihrer Immobilie
  • Vereinbarung einer Rückkaufsoption zur Rückübertragung Ihrer Immobilie
  • Auswahl und Begleitung professioneller Finanzierungslösungen
  • Professionelle juristische Betreuung über den gesamten Abwicklungszeitraum

FINANZIEREN

HAUSRETTEN.de hat Zugriff auf über 100 regionale und übrige Kreditinstitute in Echtzeit mit stets tagaktuellen Konditionen. Die Berechnungen und Verg leiche sind zunächst anonym, bis Sie sich mit uns für ein konkretes Angebot entschieden haben. Wir bereiten für Sie akribisch alle bankrelevanten Unterlagen auf und führen zunächst Vorgespräche mit favorisierten Bankpartnern.

Eine neue Hausfinanzierung scheitert deshalb relativ häufig, weil viele Betroffene meinen, durch mehrere parallel gestellte Anfragen über das Internet, bei Maklern, direkt bei der Hausbank oder bei Bausparkassen ihre Chancen zu erhöhen. Doch genau das Gegenteil ist oft der Fall!

Mit der Bankerfahrung von über 25 Jahren stehen Ihnen unsere Kreditspezialisten, Juristen und Bankgutachter auch in schwierigen Fällen stets zur Seite. Sie sondieren auf der Basis eines ausgereiften Konzepts die besten Bankpartner, gehen systematisch und zielorientiert vor. Dabei wird jeder Schritt mit Ihnen besprochen.

Vorsicht! Im Internet kursieren viele vermeintlich lukrative Finanzierungsangebote ohne Schufa oder aus dem Ausland , häufig mit leeren Versprechungen und gegen Vorkosten. Nicht selten wird die verzweifelte Situation der Schuldner nur ausgenutzt, was in der Regel weiter unnötig zu Geld- und Zeitverlust führt. Wir arbeiten in diesem Bereich ohne Vorkosten, ausschließlich auf Erfolgsbasis.

Seit Jahren bietet unser Netzwerk so die Gewähr für professionelle und seriöse Immobilienrettung – auch in scheinbar zunächst aussichtslos erscheinenden Fällen. Das unterscheidet uns.

Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und sprechen zuerst mit uns. Sie werden erstaunt sein, was alles möglich ist! Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, danach legen wir gemeinsam los.

ZWANGSVERSTEIGERUNG VERHINDERN

Falls Ihnen eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie droht oder ein Versteigerungsverfahren bereits läuft, sollten Sie dringend handeln. Nach einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir von „HAUSRETTEN.de“ die Situation und erarbeiten Lösungsvarianten zum Abwenden der Zwangsvollstreckung. Dabei können die Lösungsansätze vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und persönlichen Zielsetzung vielgestaltig sein.

Häufig wird ein Zwangsversteigerungsverfahren vorzeitig als endgültiges AUS gesehen, doch das muss trotz hoher emotionaler Belastungen nicht sein. Wir sollten es gemeinsam als Chance für einen Neuanfang verstehen und daher keine Möglichkeit ungenutzt lassen, eine aktive Rettung der Immobilie zu betreiben.

Ausgangslage:

  • Wurde Ihnen die Zwangsversteigerung angedroht?
  • Haben Sie bereits ein gerichtlicher Beschluss erhalten?
  • Wurde Ihnen ein Gutachtertermin per Gerichtsbeschluss angekündigt?
  • Oder liegt Ihnen ein gerichtliches Verkehrswertgutachten bereits vor?
  • Wurde der Versteigerungstermin bereits gerichtlich festgesetzt?
  • Ist der erste Termin der Zwangsversteigerung ohne Zuschlag verlaufen?
  • Wurde gegen Sie bereits eine Zwangsverwaltung festgesetzt?

Prüfung folgender Möglichkeiten und Lösungsansätze vorab:

  • Wäre der Gläubiger unter bestimmten Umständen zur Aussetzung bereit?
  • Wäre der Gläubiger ggf. zu einem Freihandverkauf an Dritte bereit?
  • Welche Möglichkeiten sind aus eigener Kraft oder im Rahmen und mit
    Unterstützung der Familie denkbar (Ersteigerung, Finanzierung, u.ä.)?
  • Welche grundsätzlichen Wünsche, Vorstellungen und Möglichkeiten bestehen?

Maßnahmen und Lösungsmöglichkeiten zur Rettung der Immobilie:

Je nach dem, in welchem konkreten Stadium sich der Schuldner vor oder während des Zwangsversteigerungsverfahrens befindet, gibt es verschiedene Maßnahmen, die ergriffen werden können. In der Regel sind die Vorgänge komplex und erfordern ein professionelles Vorgehen:

  • Einstweilige Einstellung oder Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens?
  • Übereinkunft mit dem Gläubiger ggf. durch Finanzierungsnachweis, Abschluss eines
    Vergleichs gegen Forderungsverzicht
  • Freihandverkauf an Dritte, falls der Schuldner entscheidet, dass die Immobilie für sich
    oder seine Familie finanziell nicht mehr tragfähig ist oder ganz andere Pläne bestehen
  • Entwicklung eines Sanierungskonzepts für und mit dem Gläubiger
  • Immobilie im Rahmen eines „Rettungskonzepts“ selbst, durch Angehörige, durch einen
    Treuhänder oder durch uns ersteigern oder einen „Zwischenerwerb“ tätigen
  • Grundsätzlich versuchen, sogenannte Fremdinvestoren als „Schnäppchenjäger“ oder
    „Immobilienhaie“ vom Verfahren fernzuhalten
  • Durch eine Teilverwertung versuchen, eine Aufhebung des Verfahrens zu erreichen
  • Möglicher Antrag auf Schuldnerschutz stellen (an Voraussetzungen geknüpft)
  • Neufinanzierung, Umschuldung oder Kapitalbeschaffung zum Rückerwerb
  • Weitere konkrete, wirkungsvolle Einzelmaßnehmen sind in Abhängigkeit der konkreten
    Fallkonstellation sowie des strategischen Ziels möglich
  • Zuschlagsbeschwerde (sofortigen Beschwerde), falls ein Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren,
    z.B. durch grobe Verfahrensfehler durch die betreibenden Gläubiger,
    nicht rechtens ergangen ist

SCHEIDUNGEN UND ERBSCHAFTSFÄLLE - DIE TEILUNGSVERSTEIGERUNG

Eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (=Teilungsversteigerung) kommt meist dann in Betracht, wenn sich ehemalige Partner in sogenannter Bruchteilsgemeinschaft im Zuge der Ehescheidung (Teilungsversteigerung Scheidung) oder auch Erben bei Auflösung einer Erbengemeinschaft (Teilungsversteigerung Erbengemeinschaft) nicht darüber einigen können, ob und zu welchen Bedingungen eine Immobilie veräußert werden soll, wer diese ggf. behält und den oder die anderen in welcher Höhe auszahlt. Die Motivlagen sind vielgestaltig.

Der eigentliche Sinn besteht letztlich darin, ein vormals unteilbares Gut, wie es ein Grundstück oder ein Eigenheim darstellen, in ein teilbares Gut, hier in Form von Geld, umzusetzen, um damit eine Teilung und Befriedigung der Ansprüche ganz oder teilweise sicherzustellen.

Bei einer Erbauseinandersetzung kann es sich aufgrund der möglichen Vielzahl von Erben noch schwieriger gestalten, sich auf einen freihändigen Verkauf einer zur Erbmasse gehörenden Immobilie zu einigen. Dies umso mehr, wenn der Erblasser keine andere Verfügung (z.B. Testament) getroffen hat. In Fällen wiel diesen bleibt nur die Verwertung der Immobilie durch die Teilungsversteigerung.

Jeder Beteiligte, ob ehemaliger Partner bei Scheidung oder Miterbe sowie auch unabhängig von der Höhe dessen Anteil, kann seinen Auseinandersetzungsanspruch im Rahmen der Aufhebung der Gemeinschaft an der Immobilie ohne vollstreckbaren Titel für die Einleitung einer Teilungsversteigerung geltend machen und beim zuständigen Vollstreckungsgericht durchsetzen.

KREDITKÜNDIGUNG DROHT

Wenn die Kreditkündigung droht… oder schon ausgesprochen ist

Berufliche oder private Veränderungen sowie krankheitsbedingte Einschnitte können häufige Ursachen für eintretende Liquiditätsengpässe sein. In der Folge drohen Mahnungen sowie Ankündigung eine Kreditkündigung durch die Bank. Der Schuldner wendet sich, oftmals zu spät, an sein Kreditinstitut und versucht, seine Situation darzulegen, sein Haus zu retten und seine Existenz nicht zu verlieren. Die Gläubigerbank versucht hingegen, Ihre Interessen zu  vertreten und will ihr Risiko begrenzen sowie ihr eingebrachtes Darlehenskapital zurück. Beide Positionen sind verständlich.

Hier entsteht der Konflikt, weil unterschiedliche Sichtweisen, Erwartungen und Bedürfnisse aufeinanderprallen. Er eskaliert nicht nur auf der Sach-, sondern auch auf der Beziehungsebene. Die Denk- und Gefühlswelt des Schuldners kommt ins Wanken, wird erschüttert, Ohnmacht macht sich breit. Damit eng verbunden sind Verlustgefühle, Existenzängste sowie ein tiefes Ungerechtigkeitsgefühl. In diesem Zustand versucht der Schuldner mit der Bank zu verhandeln. Da eine recht unterschiedliche Wahrnehmung der Eskalationsstufen auf beiden Seiten vorherrscht, verhärten sich häufig die Fronten. Nicht selten folgen juristische Auseinandersetzungen. Die Eskalationsdynamik wird dadurch häufig weiter befeuert…

Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind die Voraussetzungen für die
Kreditkündigung aus wichtigem Grund fest definiert. Die wichtigsten Gründe sind, wenn:
• der Kreditnehmer mit seinen Ratenzahlungen in Verzug gerät;
• der Kreditnehmer ankündigt, seine Ratenzahlungen einzustellen;
• der Kreditnehmer zur Erlangung seines Kredites unwahre Angaben gemacht hat;
• sich die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers wesentlich verschlechtert hat;
• sich die Werthaltigkeit der Kreditsicherheiten wesentlich verschlechtert hat;
• nachgeforderte oder sogar vertraglich vereinbarte Sicherheiten verweigert werden;
• Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kreditnehmer eingeleitet wurden;
Deshalb, je früher Sie sich an uns wenden, desto aussichtsreicher sind die Chancen, gegen
die drohende Gefahr mit allen Folgen zu intervenieren!